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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Definition

 

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Palatin Intelligent Solutions GmbH, Albert-Einstein-Straße 1, 49076 Osnabrück („Anbieter“), und ihren Kunden. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag online, per E-Mail, über Formulare oder vor Ort geschlossen wird, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

 

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, das Vorliegen dieser Eigenschaften bei Vertragspartnern zu überprüfen. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

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2. Änderungen der AGB

 

(1) Der Anbieter informiert den Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten geplanter AGB-Änderungen in Textform (z. B. E-Mail). Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt; dies kann – soweit zulässig – auch durch Zustimmungsfiktion erfolgen.

 

(2) Schweigen gilt nur dann als Zustimmung (Zustimmungsfiktion), wenn
a) die Änderungen erforderlich sind, um die AGB an eine geänderte Rechtslage anzupassen (z. B. Gesetzesänderungen oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen), und
b) der Kunde den Änderungen nicht bis zum vorgesehenen Inkrafttreten widerspricht.
Der Anbieter weist im Änderungsangebot ausdrücklich auf die Folgen des Schweigens hin.

 

(3) Eine Zustimmungsfiktion ist ausgeschlossen bei Änderungen, die
– den Änderungsmechanismus dieser AGB betreffen,
– laufende oder wesentliche Entgelte betreffen,
– Hauptleistungspflichten oder deren Vergütung ändern,
– zusätzliche Zahlungsverpflichtungen begründen,
– einem Neuabschluss des Vertrags gleichkommen oder
– das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zulasten des Kunden verschieben.
In diesen Fällen holt der Anbieter die ausdrückliche Zustimmung des Kunden ein.

 

(4) Bei Anwendung der Zustimmungsfiktion kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung fristlos und kostenfrei kündigen. Hierauf wird der Kunde gesondert hingewiesen.

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3. Leistungen und Änderung des Leistungsangebots

 

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen rund um Softwareentwicklung und -betrieb, einschließlich Installation, Implementierung, Support, Anpassungen, Wartung, Betrieb sowie Beratung, Projektmanagement, Schulungen und Workshops. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.

 

(2) Hinweise und Empfehlungen des Anbieters werden sorgfältig erstellt, sind aber Teil einer reinen Dienstleistung ohne Erfolgs­garantie. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs. Entscheidungen auf Basis der Empfehlungen liegen allein in der Verantwortung des Kunden.

 

(3) Die Arbeitsergebnisse sind nur für den Kunden und den vertraglich festgelegten Zweck bestimmt. Für Schäden, die durch Nutzung für andere Zwecke, durch Dritte oder durch Veröffentlichung oder Änderung der Arbeitsergebnisse entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung – auch dann nicht, wenn er deren Nutzung zugestimmt hat.

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4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter in allen Projektphasen aktiv und übernimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben. Er stellt alle notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig bereit und ermöglicht dem Anbieter bei Bedarf während der Geschäftszeiten angemessenen Zugang zu seinen Räumlichkeiten.

 

(2) Die Leistungen basieren auf den zuvor geführten Abstimmungen und setzen eine VERTRAUENSVOLLE und PARTNERSCHAFTLICHE Zusammenarbeit voraus. Unterbleiben Mitwirkungspflichten, kann der Anbieter seine Leistungen nur eingeschränkt oder mit Mehraufwand erbringen. Die daraus entstehenden Nachteile – einschließlich zusätzlicher Kosten oder eines möglichen Rücktritts des Anbieters – trägt der Kunde.

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5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Reisekosten

 

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder individuellen Absprachen; ansonsten gelten die Leistungs- und Preislisten des Anbieters. Abgerechnet wird grundsätzlich monatlich oder nach Vereinbarung. Bei Abrechnung nach Aufwand erhält der Kunde eine Dokumentation der erbrachten Tätigkeiten innerhalb der Rechnung.

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(2) Rechnungen sind 14 Werktage nach Zugang ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

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(3) Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Leistungen zur Erstellung und Überlassung des Entwicklungsergebnisses einschließlich aller Vor- und Zwischenarbeiten sowie gewährter Nutzungsrechte abgegolten.

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(4) Reise- und auslagenbedingte Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind vom Kunden zusätzlich zur Vergütung zu tragen. Abgerechnet werden insbesondere Fahrtkosten (bei Nutzung eines PKW eine Pauschale pro gefahrenem Kilometer), Kosten für Bahn-, Flug- und sonstige Verkehrsmittel, Übernachtungskosten sowie angemessene Verpflegungsmehraufwendungen. Ein Anspruch auf vorherige Genehmigung der Reisekosten durch den Kunden besteht nicht, sofern die Reise zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich war.

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6. Referenzen

 

Der Kunde räumt dem Anbieter ab Vertragsabschluss das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu benutzen. Diese erteilte Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit zurückgenommen werden.

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7. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Anbieter stellt im Rahmen der Datenschutzinformationen ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

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8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

(1) Bei Werkverträgen erstellt der Anbieter immaterielle Werke und räumt Nutzungsrechte ein. Eigentum an Konzepten, Entwürfen, Texten, Reinzeichnungen sowie an Software, Programmen, Quell- und Objektcode einschließlich Entwurfsmaterialien wird nicht übertragen.

 

(2) Alle Werke des Anbieters unterliegen dem Urheberrecht – auch dann, wenn keine Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 UrhG erreicht wird. Miturheberrechte des Kunden entstehen nicht; dessen Beiträge gelten nicht als schöpferische Leistung.

 

(3) Änderungen, Bearbeitungen, Nachahmungen oder sonstige Eingriffe in die Werke – ganz oder teilweise – sind ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.

 

(4) Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, einfach (nicht exklusiv), nicht übertragbar und ohne Unterlizenzierungsrecht eingeräumt – ausschließlich für den vereinbarten Zweck, Umfang und die vereinbarte Nutzungsart. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine schriftliche Zustimmung und ggf. eine zusätzliche Vergütung.

 

(5) Ohne abweichende Vereinbarung darf der Anbieter als Urheber genannt werden und die Arbeiten in einer öffentlich einsehbaren Referenzliste zu Eigenwerbezwecken aufführen.

 

(6) Weicht die spätere Nutzung vom vereinbarten Umfang ab oder fällt größer aus als vorgesehen, kann der Anbieter die zusätzliche Nutzung nachträglich berechnen.

 

(7) Alle Arbeiten und Entwürfe des Anbieters sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

(8) Der Kunde sichert zu, zur Nutzung aller übergebenen Materialien (Texte, Bilder, Programme etc.) berechtigt zu sein. Er garantiert deren Rechtmäßigkeit. Bei Verstößen kann der Anbieter fristlos kündigen; der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.

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9. Fremdleistungen

 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.

 

(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Anbieter abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

(3) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Cloudkosten, Sprachmodellanbindungen etc. sind vom Kunden zu erstatten.

 

(4) Soweit der Anbieter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Partner keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Partner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

 

(5) Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

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10. Geheimhaltungspflicht

 

Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Soweit dem Anbieter dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, werden diese zur gleichen Sorgfalt verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Nach Abnahme durch den Kunden zählt das Entwicklungsergebnis nicht mehr zu den vertraulichen Informationen des Anbieters.

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11. Elektronische Kommunikation

 

(1) Der Kunde sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs- / Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs- / Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft werden oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

 

(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Sicherheit, der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Kunden deshalb ggf. entstehenden Schäden.

 

(4) Soweit der Kunde zum Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Anbieter rechtzeitig mit. Damit einhergehende Kosten des Anbieters, beispielweise für die Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware, trägt der Kunde.

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12. Gegenstand und Rechte des Entwicklungsergebnisses

 

(1) Das Entwicklungsergebnis wird individuell für den Kunden erstellt. Die Einbindung von Dritthersteller- und Open Source Softwarekomponenten in das Entwicklungsergebnis ist dem Anbieter grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Kunden gestattet.

 

(2) Der Anbieter kann sich zur Vertragserfüllung der Unterstützung Dritter bedienen („Subunternehmer“). Für Handlungen eines Subunternehmers haftet der Anbieter wie für eigenes Handeln.

 

(3) Vor der Abnahme des Entwicklungsergebnisses ist dem Auftraggeber eine Nutzung des Entwicklungsergebnisses zu Zwecken der Freigabe- beziehungsweise Abnahmeprüfung gestattet.

 

(4) Der Anbieter sichert zu, über die zur Rechteübertragung erforderlichen Rechte an dem Entwicklungsgegenstand sowie den Zwischen- und Entwurfsstadien zu verfügen und die zur Durchführung erforderlichen Zustimmungen durch seine Mitarbeiter und sonst an der Entwicklung beteiligten Personen wirksam eingeholt zu haben.

 

(5) Soweit das Entwicklungsergebnis mit Zustimmung des Auftraggebers Open Source Softwarekomponenten enthält, gelten hierfür ausschließlich die jeweils maßgeblichen Open Source Lizenzbedingungen.

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13. Sach- und Rechtsmängel

 

Der Anbieter wird Mängel des Entwicklungsergebnisses unverzüglich beheben. Die Mangelbehebung kann auch durch Bereitstellung eines Softwareupdates erfolgen, wenn das Update den Mangel beseitigt und seinerseits mangelfrei ist.

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14. Schlussbestimmungen

 

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

 

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Anbieters; für gegen den Anbieter gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

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(3) Es findet deutsches Recht Anwendung.

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(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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